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Bei Fragen wenden Sie sich bitte an folgende Personen:

Fragen zum Verein
1. Vorsitzender: Hr. Sebastian Toepfer, 
 

 

Fragen zur Betreuung
Teamleiterin Rosi Jendrysik:
06187 / 290946

Fragen zur Mitgliederverwaltung:

Fr. Nicole Thiele:

Tel. 06187 - 90 54 90,

 

Hessen vernetzt
 
 

Geschwisterbonus

Eingeführt wurde der Geschwisterbonus im Jahr 2011. Für die Gewährung des Bonus gilt folgende städtische Regelung (Auszug aus den Nebenbestimmungen des Zuwendungsbescheids vom 28.11.2011):

 

Sofern ein weiteres Kind einer Familie gleichzeitig eine Tageseinrichtung für Kinder oder ein Betreuungsangebot eines Betreuungsvereins in der Stadt Nidderau besucht, kann der für das im Betreuungsverein betreute Kind für das gewählte Betreuungsmodul zu entrichtende Unkostenbeitrag halbiert werden. 

Sofern gleichzeitig im Betreuungsverein zwei Kinder und weitere Kinder einer Familie gleichzeitig in einer Tageseinrichtung für Kinder in der Stadt Nidderau betreut werden, kann für das gleichzeitig im Betreungsverein zu betreuende jüngere Kind auf die Erhebung des Unkostenbeitrages für die Inanspruchnahme des gewählten Betreuungsmoduls verzichtet werden. Der Unkostenbeitrag für das gewählte Betreuungsmodul für ältere gleichzeitig im Betreuungsverein betreute Kind kann in dieser Konstellation halbiert werden.

Sofern gleichzeitig im Betreuungsverein drei oder weitere Kinder einer Familie betreut werden, ist für das älteste Kind der volle Unkostenbeitrag zu erheben, für zweite Kind kann der für das gewählte Betreuungsmodul zu entrichtende Unkostenbeitrag halbiert werden, für das dritte Kind kann der für das gewählte Betreuungsmodul zu entrichtende Unkostenbeitrag entfallen.

Sofern gleichzeitig im Betreuungsverein ein Kind und in einer Tageseinrichtung für Kinder in der Stadt Nidderau mehr als zwei Kinder einer Familie betreut werden, kann für das im Betreuungsverein betreute Kind, der für das gewählte Betreuungsmodul zu entrichtende Unkostenbeitrag entfallen.

Die Befreiung bzw. die Ermäßigung ist von den Erziehungsberechtigten beim Vorstand des Betreuungsvereins schriftlich zu beantragen. Die gleichzeitige Betreuung eines Geschwisterkindes in einer Tageseinrichtung für Kinder ist durch Vorlage einer Bescheinigung der Aufnahmeeinrichtung zu belegen.

Die Erziehungsberechtigten sind zu verpflichten, den Entfall der Befreiungsvoraussetzungen umgehend dem Vorstand des Betreuungsvereins mitzuteilen.

 

Den Antrag auf Geschwisterbonus finden Sie im Downloadbereich.